Förderung von Maßnahmen der Erst- und Wiederbewaldung
Formblatt zur Mitteilung höherer Gewalt für Erst- und Wiederbewaldungen
Die Mitteilung erfolgt projektweise. Das heißt ein Vordruck gilt immer nur für eine geförderte Projektfläche.
Wildschäden fallen nicht unter den Tatbestand der "höheren Gewalt".
Mitteilungen müssen spätestens 3 Monate nach erkennbarem Eintritt des Schadens der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Förderung von Maßnahmen der Erst- und Wiederbewaldung im Großprivatwald
Hier: Umgang mit Baumartenwechsel und Anerkennung von höherer Gewalt
Klimaangepasstes Waldmanagement
ANTRAGSVERFAHRENSBESTIMMUNGEN
zur Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022