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WBV2305843009215033085  WALDBAUVEREIN BITBURG e.V.

- Forstbetriebsgemeinschaft -


Klimaangepasstes Waldmanagement

Für das neue Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung undLandwirtschaft (BMEL) können Waldbesitzende ab dem 12. November 2022 Förderung beantragen. 



Für das neue Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung undLandwirtschaft (BMEL) können Waldbesitzende ab dem 12. November 2022 Förderung beantragen. Die Anträge können ganz einfachnline bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Auf dieser Webseite können sich die Betriebe schon ab dem späten Nachmittag des 11. Novembers, nachdem das Programm im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, auch über die genauen Kriterien informieren, die für eine Förderung eingehalten werden müssen. Über das neue bundesweite Förderprogramm können bis Jahresende 200 Millionen Euro von privaten und kommunalen Waldbesitzern abgerufen werden. Bis 2026 stehen insgesamt 900 Millionen Euro bereit.

Das Wichtigste kurzgefasst:

- Die Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie, die wesentlichen Punkte haben wir im Auszug beigefügt. Mit der Förderung verpflichten sich die Wald-besitzenden, die an dem Programm teilnehmen, in den nächsten 10 Jahren 11 Kriterien bei der Waldwirtschaft zu beachten. (Die Kriterien sind in der Förder-richtlinie festgelegt). Forstbetriebe über 100 Hektar müssen zusätzlich 5 % ihrer Waldfläche für 20 Jahre aus der Bewirtschaftung nehmen (12. Kriterium).

- Die Förderung muss direkt bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beantragt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über die Internetseiten www.klimaanpassung-wald.de bundesweit.

- Die Fördersätze betragen zwischen 55 Euro je Hektar und Jahr und 100 Euro je Hektar und Jahr.

- Inhaltlich vergleichbare Förderungen, z.B. Jungbestandspflege, die ein Forst-betrieb im Zuge der klassischen Förderung erhält, müssen bei der Antragsstel-lung angegeben werden.

- Die Einhaltung der Förderkriterien wird über ein neues, zusätzliches Waldzerti-fikat von PEFC oder FSC sichergestellt. Die Zertifizierung erfolgt jedoch erst, wenn die Förderung beantragt und von der FNR bewilligt wurde. Die Zertifizie-rung wird sowohl für Einzelbetriebe als auch gesammelt über die Forstbe-triebsgemeinschaften (Waldbauvereine) möglich sein. Näheres zum Zertifizie-rungsverfahren finden Sie auch auf den Seiten von PEFC Deutschland. Die Kos-ten betragen 3 Euro je Jahr und Hektar.

- Im Jahr 2022 gestellte Anträge werden auf De-minimis Basis bewilligt (maxi-mal 200.000 Euro Förderung in 3 Jahren). Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das Bundesministerium eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die De-minimis Auflage wegfallen kann.

Mehr Informationen zum „Klimaangepassten Waldmanagement“ lesen Sie hier

(https://www.bmel.de/DE/themen/wald/klimaangepasstes-waldmanagement.html).

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Forstämter Bitburg und Neuerburg sowie der Waldbauverein

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