Aktuelles
ANTRAGSVERFAHRENSBESTIMMUNGEN
zur Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022

1. Allgemein
Die Ausführungen sind Bestimmungen im Sinne der Nr. 6.1. der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022.
Die Zuwendung wird gewährt auf Antrag nach Maßgabe der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022.
Mit der Antragstellung hat der Antragsteller die Kenntnisnahme der Richtlinie bestätigt.
2. Antragstellung
Die Antragstellung für eine Zuwendung im Rahmen der o. g. Richtlinie erfolgt in zwei aufeinander folgenden Schritten:
1. die Datenerfassung im Online-Antrag unter: www.klimaanpassung-wald.de,
2. die postalische Einsendung von Dokumenten und Nachweisen.
Anträge können ausschließlich in dieser Reihenfolge und nicht per E-Mail und/oder Post gestellt werden. Die Einsendung von Nachweisen ersetzt nicht die obligatorische, elektronische Antragstellung.
Die Reihenfolge des Antragseingangs (siehe Nrn. 6.7, 6.8 und 6.9 der o. g. Richtlinie) richtet sich nach dem zweiten Schritt der Antragstellung, d. h. nach dem Eingangsdatum der postalischen Einsendung der Nachweise bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR).
Antragsteller, die sich wegen z. B. nicht vorhandener E-Mail-Adresse oder unzureichendem Internetzugang nicht in der Lage sehen, den Online-Antrag zu stellen, können durch einen Bevollmächtigten die elektronische Antragstellung vornehmen lassen. Der Bevollmächtigte übernimmt dann z. B. die Online-Antragstellung, die Einreichung von Nachweisen, die Kommunikation mit der FNR und steht für Nachfragen zur Verfügung.
Versäumnisse des Bevollmächtigten/Beauftragten sind verwaltungsrechtlich dem Antragsteller zuzurechnen.
3. Antragsablauf
Der Antragsablauf wird im Antragsportal (www.klimaanpassung-wald.de) beschrieben. Ein Antragsschema steht dort unter der Rubrik Service/Dokumente zur Verfügung.
Es ist zwischen den Anträgen für juristische und natürliche Personen zu wählen. Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) erfolgt die Antragstellung über den Antrag für juristische Personen.
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4. Nachweis der Antragsfläche
Der Nachweis der Antragsfläche nach Nr. 6.2.1 der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 erfolgt anhand des aktuellen und die bewirtschaftete Forstfläche in Hektar ausweisenden Beitragsbescheides der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG-Bescheid/Berufsgenossenschaft).
Sollte der letzte Bescheid nicht die aktuellen Bewirtschaftungsverhältnisse (Name des aktuellen Bewirtschafters, Größe der Forstfläche) widerspiegeln, sind die Änderungen, z. B. Übergabe/Verkauf, der SVLFG zu melden. Bitte verwenden Sie dann das ohnehin von der SVLFG versandte Schreiben zur geänderten Flächengröße bzw. den Zuständigkeitsbescheid als neuer Bewirtschafter.
Erfolgt die berufsgenossenschaftliche Versicherung nicht über die SVLFG, so wird dem Antragsteller empfohlen, sich vor der Antragsstellung mit seinem Anliegen unter der E-Mail-Adresse klimaanpassung-wald@fnr.de an die FNR zu wenden.
5. Einreichung von Nachweisen
Der Antragsteller wird mit der per E-Mail eingehenden Eingangsbestätigung zur schriftlichen Einreichung von Nachweisen aufgefordert.
Die Nachweise können nicht per E-Mail übermittelt werden. Die Frist zur Einreichung von Nachweisen beträgt nach Antragstellung vier Kalenderwochen.
Schriftlich bei der FNR einzureichen sind:
a. Unterschriebenes Antragsformular (Anhang der elektronischen Eingangsbestätigung nach Antragstellung)
b. Rücksendeblatt (Anhang der Eingangsbestätigungs-E-Mail nach Antragstellung)
c. Beitragsbescheid Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG-Bescheid/Berufsgenossenschaft), der
- aktuell ist,
- die Forstfläche in Hektar ausweist und
- auf den aktuellen Bewirtschafter lautet.
Achtung: Änderungen, z. B. Übergabe/Verkauf, sind der SVLFG zu melden. Bitte verwenden Sie dann das ohnehin von der SVLFG versandte Schreiben zur geänderten Flächengröße bzw. den Zuständigkeitsbescheid als neuer Bewirtschafter.
d. Beidseitige, lesbare Kopie des gültigen Personalausweises des Antragstellers oder der im Antrag bevollmächtigten Person. Folgende Daten müssen auf der Kopie ersichtlich sein: Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, Unterschrift, Anschrift). Alle anderen Daten können geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden.
e. Bevollmächtigungen, auch für Rechtssubjekte nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) wie Erbengemeinschaften, Eigentums- bzw. Bruchteilgemeinschaften o. ä.; Diese Bevollmächtigungen sind schriftlich und von allen relevanten Personen unterzeichnet zu übersenden. Sofern sich die Bevollmächtigung nicht aus der Rechtsform (z. B. Geschäftsführer einer GmbH) des Antragstellenden ergibt, ist dies anhand
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entsprechender Unterlagen zu belegen. Dies gilt auch für Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Zweckverbände o. ä.).
f. Kopien der im Online-Antrag angegebenen Beihilfen (vgl. Nr. 5.5. der Richtlinie)
g. Bestätigung der im Online-Antrag gemachten De-minimis-Angaben (Teil des Antragsformulars)
h. Erklärung zu § 264 StGB (subventionserhebliche Tatsachen; Teil des Antragsformulars)
Hinweis: Die FNR empfiehlt zum beweissicheren Nachweis des Zugangs die Verwendung der Versandart Einschreiben.
6. Bewilligung und Auszahlung

Der Zuwendungsbescheid wird per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse versendet. Der Antragsteller hat daher im Antrag eine E-Mail-Adresse eines Postfaches anzugeben, das zuverlässig und regelmäßig abgerufen wird. Dies betrifft auch die Kontrolle des SPAM-Postfaches. Auch bei Abwesenheit ist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Änderungen der E-Mail-Adresse sind der FNR mitzuteilen.

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