BEWERTUNG VON SCHÄLSCHÄDEN
Auszug aus der Konvention zur Bewertung von
Wildschäden im Wald
HILFSTABELLEN
Berechnungsbeispiele
a) In einem Douglasienvoranbau mit 1. Ekl. wurden im Alter von 35 Jahren 47
Douglasien
geschält. Das zukünftig nur als Brennholz verwertbare Faulstück
(wertlos) hat eine Länge von 3 m.
47 Stck x 33,02 €/Stck = 1.551,94 € Entschädigungsbetrag
b) In einem 5 ha großen vollbestockten Fichtenbestand, 0. Ekl. tritt ein Schälschaden
im Alter 25 ein, wobei 5 % aller schadensrelevanten Bäume geschädigt
sind. Das Faulstück hat eine Länge von 3 m, ist aber noch sägeholztauglich
(verwertbar).
0,05 x 5 ha x 4.967 €/ha = 1.241,75 € Entschädigungsbetrag
Bearbeitungsschritte zur Ermittlung des Schadensersatzbetrages:
1. Herleitung des betroffenen Baumkollektivs (Anzahl oder geschädigte Fläche)
2. Ermittlung des Schadenswertes aus der entsprechenden Tabelle unter Berücksichtigung
von
a. Baumart
b. Länge des geschädigten Erdstammstückes
c. Verwertbarkeit des geschädigten Erdstammstückes
d. Ertragsklasse
e. Schadenseintrittsalter
3. Summierung aller einzelnen
Schadensersatzbeträge
für das
Bewertungsobjekt
Weitere Informationen
Die Berechnung der Entschädigungswerte
kann sehr einfach und anwenderfreundlich
auch über eine kostenfreie
WebApp auf der Homepage des KWF
durchgeführt werden. Die Textfassung
der Wildschadenskonvention ist ebenfalls
dort einsehbar.
https://kwf2020.kwf-online.de/bewertung-
von-wildschaeden-