Satzung WBV ab November 2022
Vortrag „Klimaangepasstes Waldmanagement“ vom 13.01.2023
Wir bieten den folgenden Vortrag hier zum Download (PDF) an:
Formblatt zur Mitteilung höherer Gewalt für Erst- und Wiederbewaldungen
Die Mitteilung erfolgt projektweise. Das heißt ein Vordruck gilt immer nur für eine geförderte Projektfläche.
Wildschäden fallen nicht unter den Tatbestand der "höheren Gewalt".
Mitteilungen müssen spätestens 3 Monate nach erkennbarem Eintritt des Schadens der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Förderung von Maßnahmen der Erst- und Wiederbewaldung im Großprivatwald
Förderung von Maßnahmen der Erst- und Wiederbewaldung
Hier: Umgang mit Baumartenwechsel und Anerkennung von höherer Gewalt
Klimaangepasstes Waldmanagement
ANTRAGSVERFAHRENSBESTIMMUNGEN
zur Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022
- Neue Förderrichtlinien ab November 2022
- Zuständigkeitsbereiche der Privatwaldbetreuer beim Forstamt Bitburg und Neuerburg
- Nachruf Johann Kohnen
- Nachruf Alfred Billen
- Motorsägenlehrgänge 2023
- Wiederbewaldung von Schadflächen - Nachbericht vom 29.11.2019
- Kleine Forscher im Alten Gymnasium
- Aufarbeitung von Bäumen mit Schädlingsbefall
- Erste-Hilfe / MS-Kurse
- AGDW - Die Waldeigentümer